Die Stiftung setzt sich zusammen aus folgenden Organen:

Kuratorium (2 Personen), 
Vorstand (max. 4 Personen) 
und Gremium (maximal 6 Personen).

Über die seit 24.8.2021 amtierenden Stiftungsmitglieder informieren wir zeitnah.

Stiftungssatzung
 
§ 2
Zweck der Stiftung
 
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung nach dialogischen und eigenwirtschaft lichen Richtlinien.
 
(2) Sie ist parteipol itisch und konfessionell nicht gebunden.
 
(3) Zweck der Stiftung ist der Wiederaufbau, Erhalt und Ausbau des Schlosses Hohenerxleben und seiner Nebengebäude, sowie des Kreativhauses, Friedensallee 17
 
und
 
der Erhalt zwischenmenschlich wertgebender Kultur auch in Randgruppen
 
sowie
 
die Förderung ganzheitlich gesunderhaltender Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren.
 
(4) Förderung durch die Stiftung *(…)
 
(5) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung wirtschaftliche Zweckbetriebe unterhalten und Hilfspersonen heranziehen.
 
(6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
 
(7) Die Stiftung ist dialogisch und selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
(…)
 
§ 10
Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstandes
 
(…)
 
(4) Aufgabe des Vorstandes ist es, den Willen der Stifter bzw. Sinn und Zweck der Stiftung wirksam zu erfüllen. Dazu gehört, insbesondere die Realisierung der Stiftung als Dialogische Bildungsanstalt und die persönlichen Kontakte und Verbindungen zu Menschen in zwischenmenschlich wertgebender Kultur und Kunst, sowie Selbstbildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren zu schaffen und zu erhalten.
 
 
 
* Wer die gesamte Satzung lesen möchte (9 Seiten!) darf sie gerne bei uns einsehen.